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Badewasserqualität von Freibädern
Foto: © Olha Sydorenko - stock.adobe.com

 

Die Freibadsaison dauert gewöhnlich von Mai bis September. Bei sonnigem und heissem Wetter herrscht oft Hochbetrieb, was für die Badbetreiber eine Herausforderung bedeuten kann. Denn das Badewasser muss auch bei grossem Besucherandrang den hygienischen Anforderungen der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung genügen.

Die hygienische Aufbereitung von Badewasser ist ein komplexer Vorgang, der viel Sachkenntnis erfordert. Um Badegäste vor Krankheitserregern zu schützen, wird Beckenwasser gewöhnlich mit Chlor behandelt. Dabei entstehen Desinfektionsnebenprodukte, insbesondere wenn von den Badegästen Schweiss, Urin, Hautschuppen etc. ins Badewasser gelangen, die dann mit Chlor reagieren.  Zu den Desinfektionsnebenprodukten zählen Trihalomethane und Chloramine, die zu Reizungen von Augen und Atemwegen führen können. Insbesondere in Freibädern kann es unter dem Einfluss starker Sonneneinstrahlung auch zur Bildung giftigen Chlorats kommen.

Im Juli und August 2022 haben die Wasserkontrolleure des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit 42 Badewasserproben aus 25 Bündner und Glarner Freibädern erhoben. Vor Ort wurde das Badewasser betreffend pH-Wert und Chlorgehalt geprüft und dann zur vertieften Analyse ins ALT-Labor gebracht. Dort wurden die Proben hinsichtlich weiterer Parameter untersucht, für die der Gesetzgeber Höchstwerte vorsieht. 23 der 42 Proben (55 %, Vorjahr: 63 %) mussten beanstandet werden: In 14 Proben wurde jeweils ein Höchstwert überschritten, in fünf Proben zwei und in vier Proben drei Höchstwerte. Der Höchstwert für Chlorat wurde elfmal, für freies Chlor zehnmal, für den pH-Wert und die Trübung je fünfmal, für Trihalomethane und die Gesamtkeimzahl je zweimal und für Harnstoff einmal nicht eingehalten.

16 der 25 kontrollierten Betriebe (64 %, Vorjahr: 73 %) wurden auf Grund der Beanstandungen aufgefordert, Korrekturmassnahmen zu ergreifen und die Selbstkontrolle zu verbessern.