Badewasserqualität von Hallenbädern im Check
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Aufgrund der unbefriedigenden Resultate der Untersuchungskampagne 2024 hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) die Probenahmen in öffentlichen Badeanlagen im Jahr 2025 intensiviert. Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Verbesserung, aber auch weiterhin Handlungsbedarf.
Die Verantwortlichen öffentlicher Badeanlagen sind verpflichtet, jederzeit eine den Vorschriften entsprechende Badewasserqualität zu gewährleisten. Dies erfordert fachliches Know-how, ein hohes Engagement bei der Betreuung der zumeist komplexen Badewasseraufbereitung sowie eine sorgfältige Dokumentation aller im Rahmen der Selbstkontrolle durchgeführten Aktivitäten.
Im Jahr 2025 entnahmen die amtlichen Wasserkontrolleure in Graubünden und Glarus in 121 Betrieben insgesamt 202 Badewasserproben aus Hallenbadbecken. Neben Vor-Ort-Messungen wurden ergänzende Laboranalysen im ALT durchgeführt. 68 Wasserproben (34 %) von 54 Betrieben mussten beanstandet werden. Gründe dafür waren z. B. eine falsche Dosierung des Desinfektionsmittels oder Einstellung des pH-Wertes, eine zu hohe Konzentration an Desinfektionsnebenprodukten wie Chlorat oder Trihalomethanen, eine Trübung des Badewassers oder zu viele Bakterien. Bei drei Whirlpools musste der Betrieb aufgrund einer zu hohen Anzahl an Legionellen vorübergehend eingestellt werden. Den von Mängeln betroffenen Betrieben wurden Verbesserungsmassnahmen zur zeitnahen Erledigung angeordnet.
Zwar hat sich die Situation im Vergleich zu 2024 deutlich verbessert – die Beanstandungsquote ist von 59 auf 34 % zurückgegangen –, sie ist aber noch nicht zufriedenstellend. Einigen Betriebe wurde geraten, fachliche Hilfe von externen Bäderspezialisten in Anspruch zu nehmen.