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Wer Schmuck oder andere metallische Gegenstände für den Hautkontakt abgibt, hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlich geforderten Höchstwerte für Nickel, Cadmium und Blei eingehalten werden. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, kann es im Fall von Nickel zu Kontaktallergien kommen, oder toxische Schwermetalle wie Cadmium und Blei reichern sich im Körper an und führen auf Dauer zu chronischen Erkrankungen. Hersteller wie Händler von Schmuck müssen sich mittels Selbstkontrolle vergewissern, dass die von ihnen in den Vekehr gebrachten Waren sicher sind.

Im Rahmen von Inspektionen bei Schmuckhändlern, Piercing-Studios, Jahrmärkten, Open-Airs und anderen Anlässen wurde im Jahr 2016 Schmuck für den Hautkontakt stichprobenweise vor Ort einem einfachen Abwischtest sowie einer schnellen mobilen Röntgenfluoreszenzmessung unterzogen. Bei positivem Befund wurden die Proben zur genaueren Analyse ins Labor gebracht. Dies betraf 13 Proben, von denen zwölf der aufwendigeren Labormethode nicht standhielten. Somit mussten vier Proben wegen Bleigehalten im zweistelligen Prozentbereich beanstandet werden (gesetzlicher Höchstwert: 0.05 %), drei Proben wegen Cadmiumgehalten im einstelligen Prozentbereich (gesetzlicher Höchstwert: 0.01 %); von sechs Proben lösten sich mehr als die erlaubten 0.5 Mikrogramm Nickel pro Quadratzentimeter und Woche. Die Waren wurden daraufhin beschlagnahmt und die Inverkehrbringer aufgefordert, die mangelhafte Ware umweltgerecht zu entsorgen.

Es ist festzustellen, dass insbesondere bei zeitlich begrenzten Anlässen vielfach billiger, nicht gesetzeskonformer Modeschmuck verkauft wird. Aufgrund der unbefriedigenden Situation wird diese Ware auch zukünftig im Fokus amtlicher Kontrollen bleiben.

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