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Brühwurstwaren unter die Lupe genommen
Foto: © thommy1973 – stock.adobe.com

 

Im Frühjahr 2023 standen Brühwurstwaren und deren Deklaration im Fokus einer Überprüfung durch die amtliche Lebensmittelkontrolle Graubünden. Erfreulicherweise erfüllten 95 % der Erzeugnisse die mikrobiologischen Anforderungen der eidgenössischen Hygieneverordnung und des Schweizer Fleischfachverbandes. Anders sah es bei der Kennzeichnung aus.

Brühwurstwaren wie Cervelat, Bratwurst oder Lyoner gehören zu den traditionellen Fleischwaren, die nach wie vor sehr beliebt sind. Da sie auch kalt konsumiert werden, müssen sie mikrobiologisch einwandfrei sein. Im März und April 2023 wurden in 14 Bündner Metzgereien und einem Detailhändler 21 Brühwursterzeugnisse, vor allem Cervelats und Kalbsbratwürste, amtlich erhoben. Im Mikrobiologielabor des ALT wurde sodann die Gesamtkeimzahl bestimmt. Zudem wurde auf Enterobakteriaceen und Listeria monocytogenes, einen gefährlichen Krankheitskeim, geprüft. Nur eine Kalbsbratwurst musste wegen einer leicht überhöhten Anzahl an Enterobakteriaceen beanstandet werden. Hygienisch betrachtet also ein sehr gutes Ergebnis.

Ein anderes Bild zeigte sich bei der Überprüfung der Deklaration der Produkte. Ohne vertiefte Kenntnisse fällt es Produzenten oftmals schwer, die komplexen Kennzeichnungsvorschriften zu erfüllen. So lag denn auch die Beanstandungsquote bei 61 %. Hauptsächlich haperte es bei der korrekten Deklaration der Zutaten, auch jener, die als allergen gelten. Aber auch die Deklaration des Produktionslandes, der Fleischherkunft, des Gewichts und des Warenloses entsprach nicht immer den lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Neun Metzger wurden aufgefordert, ihre Etiketten zu bereinigen.