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Deklaration von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf
Foto: © Emma - stock.adobe.com


Im Rahmen einer Inspektionskampagne kontrollierte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit im Frühjahr 2026, ob Lebensmittelbetriebe die neuen lebensmittelrechtlichen Vorgaben für die schriftliche Deklaration des Produktionslandes von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf korrekt umsetzen.

Seit dem 1. Februar 2025 müssen in der Schweiz offen angebotene Brote und Feinbackwaren mit der schriftlichen Angabe des Produktionslandes versehen werden. Dies betrifft ganzes Brot, geschnittenes Brot (zum Beispiel im Restaurant) und Brot, das zur Herstellung von Sandwiches und ähnlichen Produkten verwendet wird. Zu den Feinbackwaren zählen Produkte wie Schinkengipfeli, Pizza, Mandelgipfel oder auch Berliner.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungsvorgabe wurde über einen Zeitraum von vier Monaten von der amtlichen Lebensmittelkontrolle in den Kantonen Graubünden und Glarus überprüft, wie diese im Offenverkauf umgesetzt wird. Dabei wurden 369 Kontrollen in Bäckereien, Konditoreien, Supermärkten, Detailhandelsbetrieben und Restaurants vorgenommen. Bei 32 % aller Kontrollen wurden falsche oder keine Angaben zum Produktionsland angetroffen. So wurden beispielsweise Brote aus Deutschland, Frankreich oder anderen Produktionsländern als Schweizer Ware deklariert. 286 von 369 Kontrollen wurden in der Gastronomie durchgeführt. Hier musste bei 36 % der Betriebe die Umsetzung der neuen Vorgaben bemängelt werden.

In vielen Fällen führte die Unkenntnis der neuen Vorgaben dazu, dass eine schriftliche Angabe des Produktionslandes von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf unterblieb. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, ihren Kennzeichnungspflichten innerhalb kurzer Frist nachzukommen.