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Farben für Tattoo und Permanent-Make-up
Foto: © Haramis Kalfar - Fotolia.com

Farben für Tattoo und Permanent-Make-up können nebst Schwermetallen weitere, gesundheitlich nicht unbedenkliche Beimengungen unerwünschter Stoffe enthalten. Die Humankontaktverordnung verbietet eine ganze Reihe solcher Stoffe, für Schwermetalle legt sie Höchstwerte fest. Manche Farben-Hersteller hindert das aber nicht daran, die gesetzlichen Vorgaben zu ignorieren.

Im zweiten Halbjahr 2017 wurden vom ALT elf Farben für Tattoo und eine Farbe für Permanent-Make-up in acht verschiedenen Studios in Graubünden amtlich erhoben. Die Farben stammten durchwegs aus ausländischer Produktion. Der betreffende Importeur muss im Rahmen seiner Selbstkontrolle dafür besorgt sein, dass die eingeführten Produkte in der Schweiz geltendes Recht erfüllen.

Die zwölf Farbproben wurden bezüglich des Vorhandenseins von 13 relevanten Schwermetallen im Labor des ALT überprüft: Eine Probe „Ocean Blue“ enthielt eine zu hohe Konzentration an gelöstem Kupfer, bei einer zweiten Probe „Royal Blue“ lag der Wert an gelöstem Kupfer unter Berücksichtigung der Messunsicherheit noch knapp im tolerierbaren Bereich. Beide Produkte wurden von den Importeuren umgehend aus dem Verkehr gezogen. Die anderen zehn Farbproben erwiesen sich hinsichtlich ihres Schwermetallgehaltes als konform.

Bisherige Untersuchungen zeigen, dass immer wieder unsichere Farben in Tätowier- und Permanent-Make-up-Studios zur Anwendung kommen. Dies kann für die  Kunden sehr unangenehme Folgen haben. Aufgrund dessen werden auch zukünftig Kontrollen angezeigt sein.