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Gentechnisch veränderte Lebensmittel aus Mais
Foto: © Dusan Kostic - stock.adobe.com

 

Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind, solche enthalten oder daraus gewonnen werden (GVO-Erzeugnisse), haben in der Schweiz einen schweren Stand. Nur vier Bewilligungen des Bundes liegen bislang vor, und zwar für eine Soja- und drei Maissorten. Wenig salonfähig ist das Thema GVO auch in der EU, obwohl dort mehr GVO-Erzeugnisse als in der Schweiz zugelassen sind. GVO-Erzeugnisse mit Herkunft Schweiz oder EU werden also eher selten angetroffen.

Anders die Situation bei Lebensmitteln, die nicht aus der Schweiz oder EU stammen und von denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie nicht deklarierte GVO-Zutaten oder solche enthalten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Darunter fällt z. B. Popcorn aus den USA, Maismehl für südamerikanische Spezialitäten wie Arepas oder Tortillas oder afrikanische Gerichte wie Corn Fufu (Ugali), Maize Porridge oder Pap Croquettes.

Anlässlich einer koordinierten Untersuchungskampagne der Ostschweiz wurde somit der Frage nachgegangen, ob maishaltige Importerzeugnisse mit Ursprung ausserhalb der Schweiz und EU der hiesigen Gesetzgebung entsprechen. Dazu wurden im Frühjahr 2023 insgesamt 35 importierte Maiserzeugnisse erhoben. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beteiligte sich an der Kampagne mit zwei Stichproben. Im Kantonalen Labor Zürich wurden die 35 Proben molekularbiologisch mittels PCR (Polymerasekettenreaktion) auf eine Verwendung von GVO-Mais untersucht. In sechs Fällen (17 %) ist das Labor fündig geworden. Die betroffenen Maisprodukte, welche in der Schweiz nicht zugelassene GVO-Maissorten enthielten oder den Höchstwert von 0.5 Massenprozent für in der Schweiz tolerierte GVO-Maissorten überschritten, wurden für den weiteren Abverkauf gesperrt.