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Grundwasser auf Pflanzenschutzmittel untersucht
Foto: © Kara - stock.adobe.com

Obschon der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Ackerbau stark reglementiert ist, stehen Konsumentinnen und Konsumenten diesem eher skeptisch gegenüber. Neubewertungen von PSM haben jüngst zu Verboten wie dem von Chlorothalonil geführt. Dem Schutz unserer Trinkwasserressourcen wie auch deren Beobachtung durch nationale und kantonale Messprogramme kommt eine grosse Bedeutung zu.

Ausgelöst durch ein Verwendungsverbot von Chlorothalonil per 01.01.2020, wurden im Februar 2020 aufgrund einer Risikoabschätzung des ALT zwölf Pumpwerke in Graubünden und drei in Glarus amtlich beprobt, die möglicherweise Rückstände dieses PSM und seiner relevanten Metaboliten (Abbauprodukte) aufweisen könnten. Für beide hat der Gesetzgeber einen Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter festgelegt. In drei Pumpwerken konnte der Chlorothalonil-Metabolit R471811 knapp über dem Höchstwert nachgewiesen werden. Aufgrund des absehbaren Rückgangs der Kontamination, wurden die Wasserversorger gemäss einer Weisung des Bundes dazu aufgefordert, R471811 im Rahmen ihrer Selbstkontrolle zu überwachen. Im Dezember 2020 ist dessen Konzentration in einem Pumpwerk bereits deutlich unter dem Höchstwert zu liegen gekommen, was auch für die anderen beiden Pumpwerke Gutes erwarten lässt.

Elf der oben genannten Pumpwerke sowie neun weitere wurden zudem Ende September hinsichtlich weiterer 298 PSM und deren Metaboliten untersucht, mit dem erfreulichen Resultat, dass nur bis zu vier Stoffe pro Probe in unbedeutenden Mengen nachgewiesen wurden. Zumeist fanden sich Spuren von Atrazin und dessen Metaboliten. Bedenkt man, dass Atrazin zur Unkrautbekämpfung im Maisanbau in der Schweiz seit 2012 verboten ist, erkennt man unschwer die Problematik, die sich hinter dem Einsatz persistenter PSM und deren Akkumulation in der Umwelt verbirgt.