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Alpbetrieb eingebettet ind grossartiger Landschaft
© ALT – Alpbetrieb in grossartiger Landschaft


Im Herbst 2025 wurden 39 Käseproben aus den Kantonen Graubünden und Glarus amtlich erhoben und im Labor des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit untersucht. Davon stammten elf Proben aus Alpbetrieben und 28 Proben aus Talbetrieben. Das Ergebnis fällt gemischt aus.

Von den auf mikrobiologische und chemische Parameter untersuchten 39 Käseproben erfüllten 20 die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Hygiene, Zusammensetzung und Lebensmittelkennzeichnung. Dies ist sehr erfreulich.

Zwei von 39 Käseproben mussten aufgrund mangelnder mikrobiologischer Qualität beanstandet werden. In einem Fall war lediglich eine kleine Menge Käse betroffen. Nach Rücksprache mit dem Hersteller hat dieser die betroffene Ware umgehend entsorgt. Bei einer anderen Käseprobe wurden mangelhafte Hygieneverhältnisse beim Abpacken als wahrscheinlichste Ursache der mikrobiologischen Verunreinigung identifiziert. Der Abpackbetrieb wurde aufgefordert, seine Prozesshygiene zu überprüfen.

Des Weiteren wiesen 17 von 39 Käseproben Deklarationsmängel auf. Bei drei dieser Proben entsprach die deklarierte Hitzebehandlung gemäss analytischem Befund nicht den tatsächlichen Herstellungsbedingungen. Die betroffenen Produzenten und Abpackbetriebe wurden aufgefordert, die Kennzeichnung ihrer Produkte gesetzeskonform anzupassen.

Insgesamt ist die Qualität der untersuchten Käse aus Alp- und Talbetrieben als sehr gut zu bewerten. Unbefriedigend sind jedoch die vielen Mängel im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung. Da eine korrekte und transparente Deklaration für den Konsumentenschutz von grosser Bedeutung ist, muss diesem Aspekt auch in zukünftigen Kontrollkampagnen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.