Hackfleisch vom Metzger
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Im Sommer 2025 hat die Lebensmittelkontrolle des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Hackfleisch in drei Glarner und 18 Bündner Metzgereien amtlich erhoben und im Labor umfangreich untersucht. Zwölf von 21 Proben (57 %) entsprachen in einem oder mehreren Punkten nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen bezüglich Hygiene oder Kennzeichnung.
15 der 21 Proben wurden von der amtlichen Lebensmittelkontrolle vorverpackt erhoben, weitere sechs im Offenverkauf. Zwölf Proben lagen gekühlt, neun gefroren vor. 14 Proben bestanden aus reinem Rindfleisch, drei aus Hühnerfleisch, drei aus gemischtem Rind- und Schweinefleisch und eine Probe aus reinem Lammfleisch.
Alle 21 Hackfleischproben wurden chemisch hinsichtlich des Salz- und Fettgehaltes sowie des Verhältnisses zwischen Bindegewebe und Fleischeiweiss geprüft. Alle Proben hielten den lebensmittelrechtlichen Anforderungen stand.
Aufgrund seiner grossen Oberfläche und seiner Zusammensetzung begünstigt Hackfleisch das Wachstum von Bakterien. Es ist leicht verderblich. Im Labor wurden deshalb alle 21 Hackfleischproben auf verschiedene Keime untersucht. Sechs Proben enthielten mehr Keime, als es die gute Verfahrenspraxis erwarten lässt. Gesundheitsgefährdende Keime befanden sich darunter jedoch nicht.
Die 15 vorverpackten Hackfleischproben wurden zusätzlich hinsichtlich der Kennzeichnung geprüft, von denen elf Proben nicht alle Anforderungen erfüllten. Am häufigsten fehlten die Angaben zum Fettgehalt und zum Verhältnis zwischen Bindegewebe und Fleischeiweiss. Auch der Hinweis, dass das Erzeugnis vor dem Verzehr vollständig erhitzt werden muss, fehlte häufig. Bei gefrorenem Hackfleisch fehlte oft das Einfrierdatum oder der Vermerk «nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren».
Den betroffenen zwölf Metzgereien wurde eine zeitnahe Behebung der Mängel angeordnet.