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Heimische Biere oder «O’zapft is»!
Foto: © mhp - Fotolia.com

Dem ALT sind 16 Bündner und eine Glarner Brauerei gemeldet. Viele davon sind Kleinstbrauereien, die oft von Vereinen ehrenamtlich betrieben werden. Die zur Verfügung stehende Infrastruktur ist zuweilen einfach. Aufgrund unzureichender Kenntnisse über lebensmittelrechtliche Vorschriften sind die Biere nicht selten mangelhaft gekennzeichnet.

Bei einer im Frühsommer 2018 durchgeführten Untersuchungskampagne wurden 23 Biere aus 15 Brauereien in Graubünden und Glarus amtlich erhoben, wovon drei Biere aus mittelgrossen und 20 Biere aus Klein- und Kleinstbetrieben stammten. Die chemische Untersuchung im Labor des ALT fokussierte auf Verunreinigungen wie Kobalt (Schwermetall) und Ochratoxin A (Pilzgift) sowie Inhaltsstoffe wie Stammwürze, Alkohol und Sulfite, für die allesamt gesetzliche Höchstwerte existieren. Zudem wurden die Biere bezüglich korrekter Deklaration überprüft.

Keines der Biere musste aufgrund der Zusammensetzung beanstandet werden, was sehr erfreulich ist. Zu weniger Freude Anlass gab indessen die Deklaration. Mehr als die Hälfte der erhobenen Biere (61 %) war fehlerhaft deklariert. Zumeist wurde die Zutat Gerstenmalz nicht hervorgehoben (Allergikerinformation), die Sachbezeichnung war täuschend oder der gemessene Alkoholgehalt stimmte mit dem deklarierten nicht überein.

Alle Betriebe mit fehlerhaft gekennzeichneten Bieren wurden aufgefordert, die Fehler zu bereinigen. Bei leichten Deklarationsmängeln wurden Aufbrauchsfristen für die noch vorhandenen Etiketten verfügt. Im Rahmen von Inspektionen wird auch zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Deklarationen von Bieren zu richten sein.