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Allen Reitern, die ins Ausland reisen, um an einem Reitturnier teilzunehmen und ihre Pferde transportieren müssen, rät das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, sich zu vergewissern, dass sie im Besitz der richtigen Bewilligung sind.

Die Anforderungen an Transport und Ausrüstung sind nicht dieselben wie bei einer Reise als Privatperson oder in der Freizeit.

Pferdetransporte durch oder für Reiter, für die mit der Veranstaltungsteilnahme ein Einkommen oder Teileinkommen generiert oder angestrebt wird, gelten als Teil einer wirtschaftlichen Aktivität und sind von Auflagen nicht ausgenommen. Somit müssen diese an die Fahrer und Fahrzeuge für kurze Beförderungen bis acht Stunden (Typ 1) oder lange Beförderungen über acht Stunden (Typ 2) erfüllt werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine entsprechende Ausbildung Bestandteil der Bewilligung ist. Dazu ist i. d. R. ein Kurs ausreichend, wie er zum Beispiel vom Schweizerischen Viehhändlerverband SVV (www.viehhandel-schweiz.ch) angeboten wird. Ohne diese Ausbildung können Sie keine Transportbewilligung erhalten. In jedem Fall sind die Bestimmungen, insbesondere die verlangte Form des Ausbildungsnachweises, am Zielort im Ausland zu erfragen und zu befolgen.