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Kaffee von heimischen Röstereien
© Stefan Gräf - stock.adobe.com


Kaffee ist aus dem Alltag der Schweizer Bevölkerung nicht mehr wegzudenken. Geröstete Kaffeebohnen unterliegen dabei regelmässigen Qualitätskontrollen. Im Rahmen einer amtlichen Untersuchungskampagne wurden Ende 2025 vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit die für Röstkaffee in der Lebensmittelgesetzgebung festgelegt Qualitätskriterien überprüft.

Zu diesen Kriterien gehören unter anderem der Anteil an verkohlten Bohnen, der Gehalt an wasserlöslichem Extrakt, der Wassergehalt sowie der Restgehalt an Koffein in entkoffeinierten Kaffeebohnen. Die Bestimmung des Gehaltes an Acrylamid, Methylcafestol und Ochratoxin A (OTA), einem in Kaffeebohnen vorkommenden Schimmelpilzgift, rundete die Untersuchungen ab.

Die Anforderung an den wasserlöslichen Extrakt dient der Qualitätssicherung von Röstkaffee. Ein Mindestgehalt von 22 Massenprozent, bezogen auf die Trockenmasse, stellt sicher, dass die Kaffeebohnen weder zu stark noch zu schwach geröstet sind. Der Gehalt an Methylcafestol kann Hinweise auf die verwendete Kaffeesorte geben und dient der Plausibilisierung der deklarierten Zusammensetzung, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Arabica- zu Robusta-Kaffee.

Von insgesamt elf untersuchten, vorverpackten Röstkaffees aus neun Bündner und Glarner Röstereien wurden fünf aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Bei einem Röstkaffee wurde auch ein zu hoher Wassergehalt festgestellt. Die gemessenen Methylcafestol-Werte entsprachen erfreulicherweise bei allen Proben den Angaben der Kennzeichnung. Auch die Resultate aller anderen Kriterien (verkohlte Bohnen, wasserlöslicher Extrakt, Koffein, Acrylamid OTA) erfüllten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Röstkaffee