Kein Fremdfleisch, aber Mängel bei der Deklaration
Im Frühjahr 2025 hat die Lebensmittelkontrolle der Kantone Graubünden und Glarus erneut Würste unter die Lupe genommen, nachdem die Resultate der Vorjahreskampagne nicht zu überzeugen vermochten. Im Zentrum der Untersuchung standen regional produzierte Brühwürste wie Cervelats, Wienerli und Glarner Kalberwurst.
Bei der Herstellung von Fleischprodukten lässt sich eine geringfügige Beimengung von Fremdfleisch nicht immer ganz vermeiden. Wird aber undeklariertes Fremdfleisch verwendet, um teurere Fleischsorten mit günstigeren zu strecken, kann das nicht nur das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten erschüttern, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Labor des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wurden daher Brühwürste hinsichtlich der verwendeten Fleischarten und -anteile sowie der Fett-, Eiweiss- und Salzgehalte geprüft und mit der Deklaration verglichen. Für eine abschliessende Beurteilung wurden die Rezepturen eingefordert und für traditionelle Würste wie Cervelat, Wienerli und Kalbsbratwurst die Qualitätsleitsätze des Schweizer Fleischfachverbandes, für Glarner Kalberwurst das Pflichtenheft herangezogen.
Insgesamt wurden 21 Brühwürste aus 13 Verkaufsstellen überprüft. Bei 13 Würsten wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt, in den meisten Fällen aufgrund einer falschen Reihenfolge der Zutaten im Zutatenverzeichnis. Bei drei Produkten stimmten die gemessenen Fleischanteile nicht mit den Angaben auf der Etikette überein und bei zwei weiteren Produkten wurden allergene Zutaten nicht hervorgehoben. Eine Beimischung von Fremdfleisch wurde nicht festgestellt und der Anteil einwandfrei deklarierter Würste stieg immerhin auf 38 %, nachdem er im Vorjahr bei nur 10 % lag. Den Herstellern wurden Fristen zur Behebung der Mängel gesetzt.