Kinderspielzeuge aus Weichplastik geprüft
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Der Einsatz von Weichmachern in Kinderspielzeugen aus Weichplastik ist ein wichtiges Thema im Verbraucherschutz, da Kinder zu einer besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppe gehören und Spielzeuge gerne in den Mund nehmen.
Aus diesem Grund wurden im Frühjahr 2025 im Rahmen einer koordinierten Untersuchungskampagne der Kantonalen Laboratorien der Ostschweiz 28 Spielzeuge im Detailhandel amtlich erhoben und im AVSV St. Gallen auf Weichmacher untersucht. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beteiligte sich mit fünf Proben an der Kampagne.
Neben der Untersuchung auf Weichmacher wurden auch die Kennzeichnung und die Konformitätserklärung der Spielzeuge geprüft. Für jedes Spielzeug, das in der Schweiz verkauft wird, wird eine Konformitätserklärung benötigt. Dieses Dokument bestätigt, dass das Spielzeug die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Hersteller müssen die Erklärung vor dem Verkauf erstellen und den zuständigen Vollzugsbehörden auf Verlangen vorweisen können.
Die analytische Untersuchung auf Weichmacher ergab, dass alle Spielzeuge die gesetzlichen Anforderungen erfüllten. Bei vier Spielzeugen konnte jedoch keine gültige Konformitätserklärung vorgelegt werden und bei weiteren fünf Proben waren die Konformitätserklärungen unvollständig. Zudem wurden bei vier Proben Kennzeichnungsmängel festgestellt. Die Betriebe wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben.
Auf dem Schweizer Markt erhältliche Spielzeuge geben nur selten Anlass zur Beanstandung. Mängel bei der Kennzeichnung oder der Konformitätserklärung treten jedoch immer wieder auf. Eine Wiederholung der Untersuchungskampagne ist daher angezeigt.