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Lebensmittel und Tabakersatzprodukte aus Hanf
Foto: © rcfotostock - stock.adobe.com

Produkte aus Hanf liegen auch in der Schweiz im Trend. Eine immer breitere Produktpalette fokussiert auf den Inhaltsstoff CBD (Cannabidiol), obwohl dessen therapeutisches Potential bisher wissenschaftlich nicht oder nur ungenügend belegt ist.

CBD untersteht im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) nicht dem Betäubungsmittelgesetz, weil es keine vergleichbare psychoaktive Wirkung hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass CBD nach Belieben irgendwelchen Produkten beigegeben oder willkürlich beworben werden kann. Damit ein Produkt legal vermarktet werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäss welcher es in Verkehr gebracht wird. So ist z. B. für Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, eine Bewilligung notwendig. Dies betrifft die Extrakte von Cannabis sativa L., die Cannabinoide wie Cannabidiol (CBD) und mit Extrakten von Cannabis sativa L. oder mit CBD angereicherte Lebensmittel (z. B. Hanfsamenöl mit Zusatz von CBD, Nahrungsergänzungsmittel mit CBD), die als sogenannte neuartige Lebensmittel eingestuft werden.

Im Sommerhalbjahr 2019 hat das ALT 16 Lebensmittel wie Hanfbier, -schokolade und -mehl sowie vier Tabakersatzprodukte aus Hanf beprobt und bezüglich des CBD- und THC-Gehaltes im Labor analysiert. Bei einem importierten Hanfmehl wurde ein unerlaubt hoher THC-Gehalt gemessen, ein Honig, eine Backware und eine Spirituose waren dagegen mangelhaft deklariert. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, die Ursache des erhöhten THC-Gehaltes abzuklären bzw. die Deklarationsmängel zu beheben. Erfreulicherweise waren auf keinem der erhobenen Produkte unerlaubte Heilanpreisungen aufgeführt.

Im Handel sind häufig Hanfprodukte anzutreffen, deren Zweckbestimmung bewusst verschleiert wird. Im Zweifelsfall ordnet die Vollzugsbehörde ein Produkt einer bestimmten Gesetzgebung zu und trifft die erforderlichen Massnahmen. So wird das ALT auch künftig die Entwicklung auf dem Markt genau beobachten und falls nötig intervenieren.