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Obstsäfte ab Hof
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Produkte aus der Region erfreuen sich grosser Beliebtheit – darunter auch Obstsäfte ab Hof. Für einen hochwertigen Saft sind die Qualität der Früchte, eine Pasteurisierung sowie eine hygienische Abfüllung entscheidend.

Anlässlich einer Untersuchungskampagne in der Ostschweiz wurden im Herbst 2025 insgesamt 34 Apfelsäfte, drei Traubensäfte, ein Birnenmost, ein Birnensaftkonzentrat, ein Aprikosennektar, ein Mehrfruchtsaft und ein Aroniasaft amtlich beprobt und anschliessend im Kantonalen Laboratorium Thurgau chemisch untersucht. Sieben Proben steuerte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zur Kampagne bei.

Bei der Verarbeitung von Obst zu Säften ist darauf zu achten, dass keine Früchte mit faulen Stellen verwendet werden, da in diesen das Schimmelpilzgift Patulin vorkommen kann, insbesondere in braunfaulen Äpfeln und Birnen. Das Pasteurisieren der Fruchtsäfte reduziert den Patulingehalt kaum, da das Gift gegenüber kurz einwirkender Hitze beständig ist.

Bei den meisten Säften konnte kein Patulin nachgewiesen werden. Auffällig war lediglich ein Apfel-Kirsch-Johannisbeer-Mehrfruchtsaft mit einem Patulingehalt von 18 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Da der gesetzliche Grenzwert aber bei 50 µg/l liegt, war dieser Saft noch konform.

Wird intaktes Obst zu Saft verarbeitet, pasteurisiert und hygienisch abgefüllt, wird der Alkoholgehalt unter 0.5 Volumenprozent (% vol) liegen. Bei einem Traubensaft wurden indessen 0.8 % vol gemessen und die Probe war sichtbar in Gärung. Somit handelte es sich nicht mehr um Saft, sondern um ein alkoholisches Getränk. Darunter fallen gemäss Getränkeverordnung alle Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0.5 % vol.

Die Untersuchungsergebnisse fallen insgesamt erfreulich aus. Sie zeigen, dass der guten Herstellungspraxis bei der kleingewerblichen Produktion von Obstsäften Beachtung geschenkt wird.