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Pflanzenschutzmittel auf Obst und Gemüse
Foto: © branex - stock.adobe.com

 

Durch immer präzisere Nachweismethoden lassen sich auch Spuren von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln feststellen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln müssen so niedrig sein, dass sie die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gefährden.

Bis zu dem gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalt (RHG) sind Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln erlaubt. Der RHG gibt an, welche Menge eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs ein Lebensmittel höchstens enthalten darf. Die Festlegung eines RHG folgt der Vorgabe der Expositionsminimierung auf Basis des ALARA-Prinzips («As Low As Reasonably Achievable» engl. für «so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar»). Der RHG eines Wirkstoffs liegt deutlich unter dem für das betreffende Mittel gesundheitlich relevanten Referenzwert. Das Überschreiten eines RHG ist daher auch nicht zwingend mit einem gesundheitlichen Risiko gleichzusetzen [Quelle: BfR 2023]. Eine Überschreitung des RHG führt aber dazu, dass das Lebensmittel nicht mehr legal auf dem Markt ist.

Von Januar bis Oktober 2023 wurden durch die amtliche Lebensmittelkontrolle in Graubünden und Glarus 24 Früchte und 18 Gemüse bei 17 Detailhändlern erhoben und im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit für die Messung vorbereitet. Im Kantonalen Labor Zürich wurden die Proben sodann auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln resp. deren Wirkstoffe und Abbauprodukte überprüft. 39 Proben erwiesen sich als einwandfrei. Okra und Bohnen aus Thailand sowie ein Salat aus Italien mussten aufgrund einer Überschreitung des RHG beanstandet werden. Die Importverantwortlichen wurden aufgefordert, die Ursachen abzuklären und im Rahmen der Qualitätssicherung wirksame Massnahmen zu ergreifen.