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Spurensuche nach Senf
Foto: © 13smile - Fotolia.com

Im Rahmen einer interkantonalen Untersuchungskampagne wurden im Mai 2017 an verschiedenen Orten der Ostschweiz (GR, SG, SH) und Liechtensteins gewürzhaltige Lebensmittel, welche vorgaben, ohne Senf produziert worden zu sein, im Kantonalen Labor St. Gallen hinsichtlich ihres Senfgehalts untersucht.

Senf gilt als allergieauslösende Zutat, welche schon in geringen Mengen für Allergiker negative Auswirkungen haben kann, von einer leichten Reizung bis hin zum anaphylaktischen Schock. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten auf die Deklaration der Lebensmittelzutaten verlassen können. Allergene Zutaten wie Senf müssen gemäss eidgenössischer Lebensmittelinformationsverordnung im Verzeichnis der Zutaten sogar speziell hervorgehoben werden und ab einem Gehalt von 1 Promille auch dann aufgeführt werden, wenn sie unbeabsichtigt bzw. in technisch unvermeidbaren Mengen ins Lebensmittel gelangen.

Insgesamt 30 gewürzhaltige Erzeugnisse, wie Saucen, Fertiggerichte und Kräuterbutter, wurden im Kantonalen Labor St. Gallen untersucht. Gemäss Kennzeichnung durfte von allen Proben angenommen werden, dass sie frei von Senf sind. Bei 29 Proben bestätigte sich dies auch. Hingegen wurden in einer Currysauce 5 Promille Senf gefunden. Das Zutatenverzeichnis führte zwar 8 Prozent Curry an, schlüsselte aber dessen Zusammensetzung nicht weiter auf, wie dies Pflicht gewesen wäre. Aufgrund der unterlassenen Senf-Deklaration musste eine Beanstandung ausgesprochen werden.

Trotz der insgesamt erfreulichen Resultate wird eine regelmässige Kontrolle weiterhin notwendig sein, um die Lebensmittelhersteller für den Umgang mit allergenen Zutaten und deren korrekter Deklaration zu sensibilisieren.