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Um die Haltbarkeit und Farbechtheit von Trockenobst zu verbessern, werden für dessen Herstellung Zusatzstoffe wie Sulfite eingesetzt. Da Sulfite bei einigen Menschen unerwünschte Reaktionen auslösen können, ist deren Deklaration ab einem Gehalt von mehr als 10 mg Schwefeldioxid pro Kilogramm Lebensmittel (mg/kg) obligatorisch.

Im Januar 2017 wurden im Kanton Graubünden insgesamt 26 Proben getrockneter Pflaumen, Aprikosen, Äpfel, Datteln, Feigen, Birnen, Trauben, Pfirsiche und Ananas erhoben. Im Labor wurden die Proben dann hinsichtlich ihres Gehaltes an Schwefeldioxid, Cadmium und Blei untersucht.

17 Erzeugnisse enthielten kein messbares Schwefeldioxid. Dagegen liessen sich in allen getrockneten Aprikosenprodukten Schwefeldioxidgehalte zwischen 500 und 1‘000 mg/kg nachweisen; der gesetzliche Höchstwert für Aprikosen liegt indessen bei 2‘000 mg/kg. Der Einsatz von Schwefeldioxid wurde auf den entsprechenden Verpackungen stets korrekt deklariert.

Die Bleigehalte zweier Erzeugnisse getrockneter Pflaumen bzw. Birnen unterschritten nur knapp den gesetzlichen Höchstwert, während die Cadmiumgehalte zweier Erzeugnisse getrockneter Pflaumen resp. getrockneter Aprikosen ca. 50 % des gesetzlichen Höchstwertes erreichten.

Insgesamt erfüllten alle Proben die Anforderungen, die die Lebensmittelgesetzgebung an Trockenobst hinsichtlich der untersuchten Stoffe stellt.

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