Navigation

Inhaltsbereich

Viele Deklarationsmängel bei Käse festgestellt
Foto: © Christian Ambühl - Käsereifungslager

Die für den Erwerb von Lebensmitteln gesetzlich vorgeschriebenen Deklarationsmerkmale sind notwendig, um dem Konsumenten eine sachkundige Wahl zu ermöglichen. Selbstredend, dass er sich auf die Angaben verlassen können muss. Wer sich gesundheitsbewusst ernährt, wird Wert auf nährwertbezogene Angaben legen, z. B. auf die Fettgehaltsstufe von Käse. Die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, war Gegenstand einer im Herbst 2018 durchgeführten Untersuchungskampagne.

In Graubünden und Glarus wurden 22 Kuh-, Ziegen- und Schafskäse aus kantonsansässigen Sennereien amtlich erhoben, im ALT auf deren Fettgehalts- und Festigkeitsstufe untersucht und mit der deklarierten Angabe verglichen. Der Gesetzgeber gibt bei Käse sieben Fettgehaltsstufen von Mager- bis Doppelrahmkäse und vier Festigkeitsstufen von Weich- bis Extrahartkäse verbindlich vor.

In der Summe wiesen 15 von 22 Käsen Mängel auf (68 %). Bei zehn Käsen stimmte die deklarierte Fettgehalts- oder Festigkeitsstufe nicht mit dem Laborresultat überein, bei drei Käsen war die Angabe der Haltbarkeit zu bemängeln. Zwei Proben wurden als «laktosefrei» angepriesen, ohne die in diesem Fall obligatorische Nährwerttabelle anzugeben. Sechs Käse waren wegen anderer Kennzeichnungselemente zu beanstanden.

Ein Grund für die hohe Beanstandungsquote wird sein, dass einigen Produzenten nicht klar ist, dass Käse während der Reifung Wasser verliert. So wandelt sich junger Alpkäse innerhalb seiner sechsmonatigen Reifezeit von einem Halbhartkäse zum konsumreifen Hartkäse. Desweiteren entsteht bei der Verkäsung von Vollmilch nicht Vollfett-, sondern Rahmkäse. Mit der Untersuchungskampagne konnte auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Die Produzenten wurden dazu angehalten, zukünftig auf eine wahrheitsgetreue Deklaration zu achten.