Vogelgrippe – Aufhebung der Schutzmassnahmen per 1. April 2026
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Nach der erhöhten Vorsorge gegen die Aviäre Influenza im Winterhalbjahr 2025/26 hebt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen die Schutzmassnahmen auf.
Per 1. April 2026 gilt die Schweiz nicht mehr als Beobachtungsgebiet.
Damit entfallen die bisherigen Einschränkungen für die Haltung von Hausgeflügel sowie Schwimm- und Laufvögeln.
Tierhaltende werden weiterhin gebeten:
- auf Krankheitsanzeichen bei Tieren zu achten.
- Verdachtsfälle sofort dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.
- grundlegende Biosicherheitsmassnahmen einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BLV: www.blv.admin.ch