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Überprüfung der Milchlagerung in Milchbetrieben
Foto: © ALT - Milchlagerwanne

 

Nur qualitativ einwandfreie Rohmilch eignet sich zur Herstellung von Milchprodukten wie Käse. Bei Nichteinhaltung der Kühltemperaturen oder Lagerzeiten kann sich das Wachstum von Keimen wie Escherichia coli, Listeria monocytogenes oder Staphylokokken derart beschleunigen, dass eine inakzeptable Kontamination mit Folgen für die Lebensmittelsicherheit der Verarbeitungsmilch resultieren kann.

Gestützt auf die Hygieneverordnung und die Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion machen die Branchenleitlinien für Milchverarbeitende konkrete Vorgaben bezüglich der guten Verfahrenspraxis u. a. bei der Milchkühlung und -lagerung. Schwerpunktmässig wurde im Laufe des Jahres 2023 die Einhaltung dieser Vorgaben in über 50 Bündner und Glarner Milchwirtschaftsbetrieben überprüft, bis auf acht Talbetriebe alles Alpbetriebe.

Die Anforderungen an die Milchlagerung wurde in den Talbetrieben wie auch auf den Alpen durchwegs erfüllt. Es mussten diesbezüglich keine Beanstandungen ausgesprochen werden. Im Frühsommer, solange jeden Tag gekäst wird, gibt es auch kaum Probleme bezüglich der Einhaltung der geforderten Milchlagerzeiten und Kühltemperaturen. Im Spätsommer, sobald nur noch jeden zweiten Tag gekäst wird, gelten strengere Anforderungen. Hier konnten bei einigen Alpkäsereien kleine, aber nicht zu beanstandende  Abweichungen festgestellt werden. Gerade gegen Ende der Alpsaison ist es nicht immer einfach, die Vorgaben der Milchlagerung einzuhalten. Der Grund liegt wohl bei den knapp werdenden Wasserressourcen und den dadurch erhöhten Wassertemperaturen, was die Milchkühlung erschwert.

Auf den Kontrollen konnte das Alppersonal wie auch das Betriebspersonal der Talbetriebe für die Wichtigkeit einer korrekten Milchlagerung sensibilisiert werden.