Das Ziel der kantonalen Veranstaltungsförderung ist es, überregional bedeutende Veranstaltungen zu ermöglichen. Gestützt auf die Richtlinie können Kantonsbeiträge (Fix- und/oder Defizitbeiträge) gewährt werden, wenn diese
- Internationale Grossveranstaltungen ermöglichen;
- Internationale oder nationale Sportveranstaltungen ermöglichen;
- Neuen Sportveranstaltungen mit Zukunftspotenzial die Startphase erleichtern;
- Kulturveranstaltungen mit besonderer Ausstrahlung ermöglichen;
- Internationale und nationale Kongresse in Graubünden ermöglichen;
- Einmalige stattfindende, für Graubünden charakteristische Veranstaltungen oder nationale Feste ermöglichen.
Dabei werden folgende Veranstaltungskategorien unterschieden:
- die touristische Wertschöpfung erhöhen;
- von überregionaler Bedeutung sind;
- Entwicklungspotenzial aufweisen;
- mit der Destinationsstrategie übereinstimmen;
- die Marke graubünden in das Kommunikationskonzept des Veranstalters einbeziehen;
- die Eigenleistung des Veranstalters und Beiträge Dritter ausgeschöpft sind.
Gesuche um Beiträge an Veranstaltungen sind dem AWT spätestens vier Monate vor der Veranstaltung einzureichen. Das Gesuch kann via Formular zusammen mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden: