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Die Kulturförderung des Kantons Graubünden basiert auf dem Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsgesetz, KFG; BR 494.300) und der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV; BR 494.310). Der Kanton setzt sich mit verschiedenen Fördermassnahmen ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit den gelebten Traditionen. Die kantonale Förderung soll in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen.

Die kantonale Kulturförderung vergibt einmalig gesprochene Beiträge an Projekte in unterschiedlichen Sparten. Es werden experimentelle, volkstümliche und etablierte Kulturaktivitäten und Kunstformen aus folgenden Bereichen unterstützt:

- Bildende Kunst
- Angewandte Kunst
- Film
- Literatur
- Musik
- Tanz
- Theater
- Geschichte und Gedächtnis
- Vermittlung und Austausch

Die kantonale Kulturförderung unterstützt subsidiär; sie ist stets ergänzend zu Privaten und Gemeinden tätig.

 

Gestützt auf das kantonale Wirtschaftsentwicklungsgesetz können wiederkehrende Kulturveranstaltungen von überregionaler Bedeutung mit nationaler Ausstrahlung gefördert werden. Details dazu finden Sie unter https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/awt/tourismus/Tourismus/Seiten/Veranstaltungen.aspx (Richtlinie)