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Damit auf Ihr Gesuch um einen Beitrag der Kulturförderung Graubünden eingetreten werden kann, hat das Projekt folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

- Es besteht ein angemessener Bezug zum Kanton Graubünden von
  Trägerschaft und/oder Projekt.
- Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen, das heisst,
  Gemeinden, Stiftungen, Sponsoren, Private etc. beteiligen sich 
  angemessen und es werden Eigenleistungen erbracht.
- Das Vorhaben ist für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich.
- Das Gesuch ist vollständig.
- Die Fristen sind eingehalten.


Keine Beiträge werden ausgerichtet an:

- Projekte, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits
  abgeschlossen sind;
- Projekte, die bereits unterstützt wurden oder einen gesetzlichen
  Anspruch auf einen Beitrag einer anderen staatlichen Stelle haben
  (Doppelsubvention);
- Projekte, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung (Bachelor,
  Master, Dissertation, etc.), Lehrmittelherstellung, Öffentlichkeitsarbeit 
  oder Tourismus- und Wirtschaftsförderung durchgeführt werden;
- bauliche Massnahmen/Infrastruktur;
- hauptsächlich gewinnorientierte Projekte.