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Kantonsbeiträge für Medienanschaffungen öffentlicher Bibliotheken
in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025


Gemäss Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung KFV) sind Beiträge an die Anschaffungen des Vorjahres jeweils bis zum 31. Januar mit den geforderten Unterlagen bei der Kulturförderung Graubünden zu beantragen.

Für Medienanschaffungen, die in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 getätigt wurden, sind eine unterzeichnete Zusammenstellung der Ausgaben sowie das unterzeichnete Gesuchformular einzureichen. Sämtliche auf der Zusammenstellung aufgeführte Rechnungen und Quittungen müssen beim Gesuchsteller vorhanden und jederzeit für eine Prüfung einsehbar sein.
 
Das Gesuchformular und die Zusammenstellung der Ausgaben sind bis zum 31. Januar 2026 auf die PCloud der Kantonalen Verwaltung Graubünden zu laden (die Zugangsdaten können bei irene.hitz@afk.gr.ch angefordert werden) oder per Mail an irene.hitz@afk.gr.ch zu senden.

Die Termine sind unbedingt einzuhalten.
Verspätet eingehende Abrechnungen werden nicht berücksichtigt. Ein Mahnverfahren wird nicht durchgeführt.

 

Merkblatt Medienanschaffungen öffentlicher Bibliotheken 

Anrechenbare Medien

Liste Zusammenstellung Medienanschaffungen

Mutationsmeldung Bibliotheken

Gesuch Medienanschaffungen

Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsgesetz, KFG)

Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV)