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Kulturprojekte mit einem Budget bis 150 000 Franken können bei der Kulturförderung Graubünden laufend eingereicht werden und sind an keine Eingabetermine gebunden. Die Gesuche müssen mindestens drei Monate vor Durchführung des Projekts (Datum des Poststempels)  eingereicht werden. Ein Entscheid liegt den Gesuchstellenden in der  Regel innert vier Wochen nach Eingang des Gesuchs vor.

Projekte mit einem Budget von mehr als 150 000 Franken sind an vorgegebene Eingabetermine gebunden. Die Gesuche (inkl. Deckblatt) können dreimal jährlich bei der Kulturförderung Graubünden eingereicht werden. Späteste offizielle Eingabetermine im laufenden Jahr sind jeweils: 
10. Februar, 10. Juni, 10. Oktober (Datum des Poststempels).

Die Gesuche müssen mindestens drei Monate vor Durchführung des Projekts eingereicht werden. Ein Entscheid liegt den Gesuchstellenden in der Regel innert vier Wochen nach Eingang des Gesuchs vor (ab offiziellem Eingabetermin).

Ab 1. Januar 2014 sind die Eingabetermine für alle Gesuchstellenden verbindlich.


Bemerkungen

Vorauszusehende Abweichungen gegenüber dem eingereichten Projektbudget von mehr als 15 % sind der Kulturförderung Graubünden vor Realisierung des Projekts schriftlich mitzuteilen. 

Nach Einreichung des Schlussberichts und der Schlussrechnung müssen Abweichungen vom eingereichten Budget von mehr als 15 % schriftlich begründet werden. Der Kantonsbeitrag richtet sich nach den angegebenen Gesamtkosten des eingereichten Projektbudgets. Er kann bei allfälligen Kürzungen der Gesamtkosten des Projektbudgets anteilmässig angepasst werden.

Zwischen dem Datum der Mitteilung des Entscheids (Departementsverfügung oder Regierungsbeschluss) und dem Realisierungszeitpunkt des Projektes dürfen nicht mehr als 12 Monate liegen.