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Mit dem Beitragsformular wird ein formeller Antrag für die finanzielle Unterstützung im Rahmen einer durch die Denkmalpflege begleiteten Restaurierung gestellt. Die beitragsberechtigten Kosten werden zusammen mit dem Bauberater oder der Bauberaterin der Denkmalpflege ermittelt.

Grundsätzlich sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von schutzwürdigen Bauten berechtigt, für eine fachgerechte Restaurierung ein Beitragsgesuch zu stellen. Das Kantonale Inventar listet diese Objekte auf (Inventarliste). Unter Umständen können auch für Objekte, die nicht auf der Inventarliste figurieren, Beitragsgesuche gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Bauten, die aufgrund der Forschungslage noch nicht als schutzwürdig definiert werden konnten.

 

Beitragsgesuch