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Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) verabschiedete 2005 eine Vereinbarung zur Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten und legte diese den Kantonen zur Ratifizierung vor. Die Vereinbarung sieht Lotterie- und Wettfonds vor, in welche die Reinerträge der Lotterieveranstalterinnen eingezahlt werden. Mit diesen Geldern werden gemeinnützige und wohltätige Projekte unterstützt. Der Kanton Graubünden setzt die Vereinbarung seit 2008 um und verwendet einen Teil der Erträge für Beiträge an fachlich begleiteten Restaurierungen.