Navigation

Inhaltsbereich

Die Ausrichtung von Beiträgen basiert auf dem Bundesgesetz über die Berufsbildung, (Berufsbildungsgesetz, BBG / SR 412.10) und dem Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG / BR 430.000) sowie den entsprechenden Verordnungen.

Die Abteilung Finanzen und Beitragswesen bearbeitet die Subventionsgesuche und nimmt die Beitragsbemessungen der Institutionen vor.

Neben der Sachbearbeitung für den Finanzbereich des Amtes gehören auch die Subventionszahlungen, die Behandlung und Genehmigung der Budgetanträge etc. der Hochschulen, der Höheren Fachschulen und der Ausbildungsstätten des Gesundheits- und Sozialwesens in diesen Aufgabenbereich.

Das Gesetz über die Berufsbildung im Kanton Graubünden sowie das Bundesgesetz über die Berufsbildung regeln die Schaffung und Förderung von Einrichtungen des Übergangs von der Volksschule zur Berufsbildung, die berufliche Grundausbildung für die dem Bundesgesetz unterstellten Berufe sowie die berufliche Weiterbildung.

Das Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen regelt die Führung des kantonalen Bildungszentrums Gesundheit und Soziales, die Subventionierung von Ausbildungsstätten sowie den Abschluss von Vereinbarungen in diesem Ausbildungsbereich.
Das Mittelschulgesetz regelt die Beitragszahlungen an die privaten Mittelschulen des Kantons.