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Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) werden durch das Bundesamt für Landwirtschaft neue Beiträge für artenreiche Grün- und Streuflächen im Sömmerungsgebiet eingeführt. Ähnlich wie Einzelbetriebe können Alpbetriebe (Alpgenossenschaften, Alpkorporationen, Privatalpen) für sogenannte Biodiversitätsförderflächen (BFF) der Qualitätsstufe II auf ihrem Sömmerungsgebiet Beiträge geltend machen.