Gewässerschutzrechtliche Bewilligung für die Entsorgung von sauberem Schnee der Strassenräumung von Chur in den Rhein, beim Kieswerk Calanda; Öffentliche Auflage
Einleitbewilligung für nicht verschmutztes Abwasser gemäss Art. 4 lit. d, e und f, Art. 6, Art. 7 Abs. 2 und Art. 42 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20), Art. 3, Art. 6, Anhang 2 und Anhang 3.3 Ziff.1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201), Art. 11 und Art. 14 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG; BR 815.100) und Art. 7 lit. b und Art. 12 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonale Gewässerschutzverordnung, KGSchV; BR 815.200).
Am 30. März 2026 stellte der Grün- und Werkbetrieb der Stadt Chur das Gesuch, bei Schneefällen frisch gefallenen, nicht verschmutzten Schnee zusätzlich zu den bewilligten Eintragsstellen an der Rossbodenstrasse (in den Rhein) und zwischen Bahnhof und Plessur (in den Untertorer Mühlbach) auch beim Kieswerk Calanda in den Rhein zu entsorgen.
Auflagedauer und Ort:
Die öffentliche Auflage gemäss Art. 12 KGSchV dauert vom 5. August bis 4. September 2026.
Auflageakten: Unterlagen
Das Gesuch liegt während der Auflagefrist beim Amt für Natur und Umwelt, Verwaltungsgebäude sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).
Gesuch um Wasserentnahme aus dem Burgbach und aus einer Quelle bei Panaglias, Bewässerung, Remo Barandun, Portein, Gemeinde Cazis; Öffentliche Auflage
Das Gesuch von Herrn Remo Barandun für eine Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Burgbach und aus einer Quelle im Gebiet Panaglias für die landwirtschaftliche Bewässerung wird, im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der kantonalen Gewässerschutzverordnung, öffentlich aufgelegt.
Auflageakten:
Gesuch von Herrn Barandun vom 16. April 2026; Dokumentation der Entnahmestelle
Auflagedauer und Ort:
Die Auflage dauert vom 5. August bis 4. September 2026.
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).