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Wasserentnahme aus dem Tignezer Tobel für die landwirtschaftliche Bewässerung, Marcel Barandun, Gemeinde Cazis; Öffentliche Auflage

Das Gesuch von Marcel Barandun für eine Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Tignezer Tobel für die landwirtschaftliche Bewässerung wird, im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; BR 815.200), öffentlich aufgelegt.

Die Auflage dauert vom 27. Januar bis 27. Februar 2026.

Das Gesuch kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Das physische Dossier liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).

Wasserbauprojekt (Revitalisierung) mit Umweltverträglichkeitsbericht; Revitalisierung Inn und Chamuerabach, mit Verlegung Engadinstrasse, Neutrassierung RhB-Geleise sowie weiterer Werkmedien, Gemeinden La Punt Chamues-ch und Bever, vom Dezember 2025; Öffentliche Auflage

1. Ort und Frist der Auflage

Das Auflageprojekt und der Umweltverträglichkeitsbericht liegen vom 12. Januar bis 13. Februar 2026 auf der Kanzlei der Gemeinde La Punt Chamues-ch, Via Cumünela 43, 7522 La Punt Chamues-ch, der Kanzlei der Gemeinde Bever, Fuschigna 4, 7502 Bever, sowie beim Amt für Natur und Umwelt, Verwaltungsgebäude sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zur Einsicht auf (Art. 11 des kantonalen Wasserbaugesetzes; KWBG, BR 807.700). Die Unterlagen können während der Dauer der Auflage auch hier eingesehen und heruntergeladen werden (Download erfolgt automatisch beim Klicken):

Pläne

Projektgenehmigungsgesuch und Pläne

Übergreifende Pläne

Inn

Chamuerabach

Lejet da Saletschas

Binnengewässer

Weg God Spuondas 

Wegnetz

Kantonstrasse und ARO-Leitung

RhB

 

Berichte

427.27-B.2-00.005 Hauptbericht Umweltverträglichkeitsbericht

427.27-B.2-00.007 Fachbericht Grundwasser

427.27-B.2-00.008 Fachbericht Baugrund und Geologie

427.27-B.2-00.015 Fachbericht Belastete Standorte

427.27-B.2-00.018 Rodungsdossier

427.27-B2-00.001 bis 427.27-B.2-10.834

 

2. Gesuche um spezialgesetzliche Bewilligungen

Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:

  • Gesuch um Bewilligung für das Einleiten oder Versickernlassen von behandeltem, verschmutztem Abwasser nach Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20)
  • Gesuch um Bewilligung für die Errichtung von Bauten und Anlagen in besonders gefährdeten Bereichen des Grundwassers nach Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20)
  •  Gesuch um Bewilligung für die Überdeckung oder Eindolung von Fliessgewässern nach Art. 38 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20)
  •  Gesuch um Bewilligung für die Erstellung von standortgebundenen, im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201)
  •  Gesuch um Bewilligung von Eingriffen in Grundstücke, die im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt sind nach Art. 48 Abs. 1 des Kantonalen Umweltschutzgesetzes (KUSG; BR 820.100)
  •  Ausnahmebewilligung zur Beseitigung von Ufervegetation nach Art. 22 Abs. 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451)
  •  Gesuch um Bewilligung für den Eingriff in kantonal geschützte Objekte nach Art. 29 des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG; BR 496.000)
  •  Gesuch um fischereirechtliche Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer nach Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF; SR 923.0) sowie nach Art. 19 des Kantonalen Fischereigesetzes (KFG; BR 760.100)
  •  Rodungsgesuch nach Art. 5 ff. des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0)
  •  Gesuch um Bewilligung für das Abweichen von Baulinien nach Art. 18 des Strassengesetzes des Kantons Graubünden (StrG; BR 807.100)
  •  Gesuch um Bewilligung einer Baute oder Anlage in, auf oder über Kantonsstrassen nach Art. 44a des Strassengesetzes des Kantons Graubünden (StrG; BR 807.100)
  •  Gesuch um wasserbaupolizeiliche Bewilligung nach Art. 22 Abs. 1 des Wasserbaugesetzes (KWBG; BR 807.700)
  •  Gesuch um eisenbahnrechtliche Bewilligung nach Art. 18m des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101)

3. Verfügungsbeschränkung

Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebiets einer Bewilligung des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projekts auswirkt (Art. 12 KWBG).

4. Einsprachen

4.1 Legitimation

Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Zur Einsprache berechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.

4.2 Einwendungen

 Es können geltend gemacht werden:

  • Projekteinsprachen, insbesondere Einsprachen gegen das Bauprojekt und die damit verbundenen Gesuche für die spezialgesetzlichen Bewilligungen sowie gegen eine allfällige Enteignung und deren Umfang;
  • Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren.

4.3 Frist und Adressat

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich, mit einer Begründung, dem Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. 

Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der Kantonalen Enteignungsverordnung (EntV, BR 803.110) zu beachten.

Spülung der Wasserfassungen, Entsander und Ausgleichsbecken Islas,
Glaris und Filisur, Gemeinden Bergün Filisur und Davos; Öffentliche Auflage

Das Gesuch der Albula-Landwasserkraftwerke AG für eine permanente Bewilligung zur Spülung und Entleerung der Wasserfassungen, Entsander und Ausgleichsbecken Islas, Glaris und Filisur wird, im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; BR 815.200), öffentlich aufgelegt.

Die Auflage dauert vom 7. Januar bis 7. Februar 2026.

Das Gesuch kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Das physische Dossier liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.

 Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. 

Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).