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Wasserentnahme aus dem Dischmabach für die Bewässerung des Golfplatzes, Golf Club Davos, Gemeinde Davos; Öffentliche Auflage

Das Gesuch des Golf Clubs Davos für eine Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Dischmabach für die Bewässerung des Golfplatzes wird, im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; BR 815.200), öffentlich aufgelegt.

Die Auflage dauert vom 13. Februar bis 14. März 2026.

Das Gesuch kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Das physische Dossier liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).

Wasserentnahme aus dem Tignezer Tobel für die landwirtschaftliche Bewässerung, Marcel Barandun, Gemeinde Cazis; Öffentliche Auflage

Das Gesuch von Marcel Barandun für eine Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Tignezer Tobel für die landwirtschaftliche Bewässerung wird, im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; BR 815.200), öffentlich aufgelegt.

Die Auflage dauert vom 27. Januar bis 27. Februar 2026.

Das Gesuch kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Das physische Dossier liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).