Im Kanton Graubünden kommt fast die Hälfte aller Pilzarten der Schweiz vor. Diese wachsen nicht nur im Wald, viele Arten sind in allen Höhenlagen auch auf bunten Wiesen und Weiden zu finden. Um dieses Naturkapital zu erhalten, ist eine kommerzielle Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen. Für den Privatbedarf regelt der Kanton die nachhaltige Nutzung mit folgenden gesetzlich verankerten Weisungen.
Bestimmungen für das Sammeln von Pilzen in Graubünden
Sammeln von Pilzen: Schonzeiten und erlaubte Mengen
Schonzeit: vom 1. bis und mit 10. jedes Monats
Erlaubte Menge: 2 kg pro Person und Tag
Verboten ist
- das mutwillige Zerstören von Pilzen;
- das Verwenden von Geräten aller Art;
- das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen (ausgenommen Familien);
- das Sammeln von Pilzen für den Verkauf (gesammelte Pilze dürfen nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung an Dritte verkauft werden).
Divieto di raccolta e quantità ammessa
Divieto di raccolta: dal 1 al 10 ogni mese
Quantità ammessa: 2 kg per persona al giorno
Sono vietati
- la distruzione intenzionale di funghi;
- l'uso di attrezzi di qualsiasi genere;
- la raccolta di funghi in gruppi di oltre tre persone, ad eccezione delle famiglie;
- raccogliere funghi per la vendita (I funghi raccolti non possono essere venduti a terzi senza un'autorizzazione cantonale).
Temp da protecziun e quantidad permessa
Temp da protecziun: 1.–10. da mintga mais
Quantidad permessa: 2 kg per persuna e di
Scumandà è
- disfar bulieus arbitramain;
- duvrar utensils da tuttas spezias;
- rimnar bulieus en gruppas da pli che trais persunas, cun excepziun da famiglias;
- cleger bulieus per la vendita (Bulieus astganvenir vendie senza lubientscha chantunala).
Pilzschutzgebiete
In Graubünden gibt es rund 15 Pilzschutzgebiete. In diesen ist es grundsätzlich verboten, Pilze zu pflücken (absoluter Pilzschutz).
Die Pilzschutzgebiete befinden sich in den Gemeinden Avers, Bonaduz, Flerden, Lostallo, Malans, Muntogna da Schons, Pontresina, Poschiavo, Rheinwald, Samedan, Scharans, Soazza und Surses.
Die Tafelvorlage für Pilzschutzgebiete kann direkt beim ANU bestellt werden (erscheint demnächst).
Geschützte Pilzarten
Im Kanton Graubünden gibt es sieben Arten, die grundsätzlich geschützt sind. Es ist verboten, diese zu sammeln.
Pilzvielfalt und kantonale Verantwortung
Pilze besiedeln nicht nur den Wald, zahlreiche spezialisierte Arten finden auch im Offenland in allen Höhenlagen ihr ökologisches Optimum. Sie sind zum Beispiel auch auf Trockenweiden- und Wiesen, Bergwiesen, alpinen Trockenrasen und Flachmooren zu finden. Sie tragen insbesondere dazu bei, dass die Bodenqualität in allen Lebensräumen gut bleibt.
Fast die Hälfte (4400 von 9300) der in der Schweiz bekannten Pilzarten kommen im Kanton Graubünden vor. Davon sind 591 national prioritär, was mehr als der Hälfte der gesamtschweizerisch national prioritären Arten entspricht.
Von den insgesamt 934 national prioritären Arten wurden 407 Arten ausschliesslich in Graubünden nachgewiesen. Für die langfristige Sicherung ihrer Bestände trägt der Kanton eine besondere Verantwortung. Der grösste Handlungsbedarf besteht beim Erhalt von Totholzinseln im Wald sowie bei der extensiven Bewirtschaftung von Wiesen.