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Landwirtschaftsland mit offenem Boden
 

Boden ist Lebensraum und Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Das Amt für Natur und Umwelt setzt sich dafür ein, die vielfältigen Funktionen des Bodens zu schützen und zu erhalten.

Was ist Boden?

Der Boden ist eine ökologisch und ökonomisch wertvolle, nicht erneuerbare Ressource: Er erbringt lebenswichtige Leistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft und ist zentral für die Produktion von Nahrungsmitteln, von Holz und anderen Rohstoffen. Er spielt eine wichtige Rolle für die Biodiversität und für ein ausgeglichenes Klima. Er sorgt für sauberes Trinkwasser und schützt uns vor Naturgefahren. Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource, da es für die Bildung von einem Zentimeter Boden rund 100 Jahre braucht.

Der Boden setzt sich in den meisten Fällen aus zwei Schichten, dem Ober- und dem Unterboden zusammen. Als Oberboden (Humus) gilt die humusreiche oberste Bodenschicht; sie entspricht meist dem A-Horizont (Abbildung 1). Der Unterboden (Stockerde), bodenkundlich auch B-Horizont genannt, umfasst die weniger belebten Bodenschichten. Unterhalb des Bodens folgt der Untergrund (C-Horizont).

Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) gelten die obersten, unversiegelten Erdschichten, in denen Pflanzen wachsen können, als Boden (Ober- und Unterboden; siehe Abbildung 1). Nicht durchwurzelter, unverwitterter Untergrund gilt nicht als Boden.

Darstellung Bodenschichten
Abbildung 1: Die verschiedenen Definitionen des Bodens und der Geltungsbereich des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (© Bundesamt für Umwelt BAFU).

 

Querschnitt Bodenaufbau saure Braunerde
Abbildung 2: Bodenaufbau am Beispiel einer sauren Braunerde in Dardin (Gemeinde Breil/Brigels).