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Bild: shutterstock

1992 verpflichtete sich die Schweiz, eine Politik der nachhaltigen Entwicklung umzusetzen. Diese Aufgabe wurde in der Strategie «Nachhaltige Entwicklung» des Bundesrats ausformuliert und in der Bundesverfassung verankert.

Die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Projekten der kantonalen Verwaltung

Die Regierung des Kantons Graubünden bekennt sich zur Nachhaltigkeit. Grundsätzlich werden alle Vorhaben der kantonalen Verwaltung bezüglich Nachhaltigkeit beurteilt, die gross, teuer oder konfliktträchtig sind. Geprüft wird, ob die Projekte und Vorhaben die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen ausgewogen berücksichtigen.

Bei grossen Bauvorhaben wird mit der Nachhaltigkeitsbeurteilung beispielsweise abgeklärt,

  • ob sie finanziell tragbar sind;
  • ob sie die wirtschaftlichen Ziele des Kantons unterstützen;
  • ob sie gesellschaftliche Werte stärken oder schwächen;
  • ob sie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes zuwiderlaufen.

Dank der Beurteilung wissen die Verantwortlichen frühzeitig, wie sie ihr Vorhaben nachhaltig gestalten können. Das Amt für Natur und Umwelt koordiniert die Nachhaltigkeitsbeurteilung von Projekten der kantonalen Verwaltung.

Die Nachhaltige Beschaffung durch Kanton und Gemeinden 

Seit 1. Oktober 2022 gilt im Kanton Graubünden das Beschaffungsrecht. Es verlangt von den öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern (Kanton und Gemeinden) eine verantwortungsvolle, nachhaltige Einkaufspraxis und auferlegt ihnen Pflichten zur Sicherstellung fairer Verfahren. 

Anstelle einer Beschaffungsoptik, die vom Anschaffungspreis dominiert wird, stehen bei den Vergaben der öffentlichen Hand im Vordergrund:

  • Lebenszykluskosten 
  • Aspekte der Nachhaltigkeit
  • Aspekte der Qualität
  • Aspekte der Innovation

Mit dieser Vergabekultur nehmen die Verwaltungen bei ihrer Beschaffungstätigkeit eine Vorbildfunktion ein und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung der gefassten Netto-Null-Klimaziele.

Informationen zur nachhaltigen Beschaffung finden Sie unter den Beschaffungsbestimmungen für öffentliche Auftraggeber.

Die kreislauffähige Beschaffung

Die kreislauffähige Beschaffung als Instrument hilft dabei, die obgenannten Ziele zu erreichen. Dieser ganzheitliche Ansatz birgt ein beträchtliches Potential zur Ressourcenschonung, indem er dazu beiträgt, die Produkte sowie Materialien möglichst lange und werterhaltend in Betrieb zu halten.

Zu diesem Zweck kommen verschiedene Ansätze zur Anwendung, wie beispielsweise

  • Einkaufskooperationen mit anderen Gemeinden;
  • Angebote im Bereich «Nutzen statt Besitzen»;
  • das Beschaffen von Aufbereitungs- und Weiterverwertungslösungen.

Kombiniert mit der Anwendung überprüfbarer Nachhaltigkeitskriterien – beispielsweise einem Label im nachhaltigen Bauen – trägt die kreislauffähige Beschaffung zu einer verantwortungsbewussten Beschaffungspraxis bei.

Gleichzeitig eröffnen sich auf Anbieterseite für innovative Betriebe interessante Geschäftsfelder innerhalb der Kreislaufwirtschaft.

Verschiedene schweizerische und internationale Unternehmen richten ihr Handeln bereits auf den Grundsatz der Kreislauffähigkeit aus und wollen ihre gesamte Wertschöpfungskette klimaneutral ausgestalten.