Navigation

Inhaltsbereich

Teil einer Wärmepumpe
 

Wärmepumpen-Anlagen zur Nutzung der Boden- oder Wasserwärme sind

Für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen zur Nutzung der Boden- oder Wasserwärme braucht es 

  • eine baurechtliche Genehmigung der Standortgemeinde.
  • eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons.

Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde leitet die Gesuche für Anlagen, die einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung bedürfen, an das Amt für Natur und Umwelt weiter.

Die Vollzugshilfe Wärmepumpenanlagen – Anforderungen und Bewilligungspraxis erläutert das Verfahren für die Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung und beschreibt die verschiedenen Arten von Wärmepumpen.

Dokumente

KurzformTitelDatumInfo
ANU-406-29dAdressen der Geologiebüros im Kanton Graubünden und näherer Umgebung15.07.2025
ANU-406-29iIndirizzi degli studi di geologia nel Cantone dei Grigioni e dintorni15.07.2025
ANU-406-29rAdressas dals biros geologics en il chantun Grischun ed en sia vischinanza15.07.2025