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Blühende Wiese
Blühende Wiese bei Fanas. Bild: Regula Müller

Die Landwirtschaft hat einen wesentlichen Einfluss auf die Biodiversität im Kulturland. Sie kann diese erhalten und fördern, indem sie beispielsweise verschiedene Strukturelemente wie Hecken, Einzelbäume und Lesesteinhaufen erhält, oder indem sie Wiesen und Weiden extensiv und gestaffelt nutzt.

Die Direktzahlungsverordnung unterstützt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche die Pflege und Erhaltung von artenreichen Lebensräumen sowie die Vernetzung dieser Lebensräume mit spezifischen Beiträgen. Für die Vernetzungs-Förderung wird das Instrument der sogenannten Vernetzungsprojekte gemäss Direktzahlungsverordnung angewendet. In diesem Zusammenhang werden die Biodiversitäts-Förderflächen räumlich festgelegt und die Bewirtschaftungsweise auf definierte Ziel- und Leitarten abgestimmt.

Mit der Einführung der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) 2001 durch den Bund startete der Kanton Graubünden vier Vernetzungsprojekte. Die Bestandteile der ÖQV wurden 2014 in die Direktzahlungs-Verordnung aufgenommen. Von 2001 an ermöglichte das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Dutzenden von Projekten die Erarbeitung und Umsetzung.

Heute ist ganz Graubünden flächendeckend mit Vernetzungsprojekten abgedeckt. Das ANU arbeitet bei den Projekten auf strategischer Ebene mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation zusammen. Wesentliche Änderungen und Weiterentwicklungen werden gemeinsam angegangen. Das ANU achtet darauf, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen aus dem Biotopinventar im Rahmen der Vernetzungsprojekte vertraglich umgesetzt werden.

Wo es im Sömmerungsgebiet (Allmenden und Alpen) grosse und zusammenhängende Biotopinventar-Objekte gibt, werden Beweidungskonzepte erstellt. Mit diesen werden Bestossungsdauer und Koppeleinteilungen auf Trockenstandorten und Flachmooren festgelegt. Je nach Situation werden Moore von der Beweidung ausgezäunt und Tränkestellen versetzt. Dadurch soll die charakteristische Vegetation der einzelnen Biotoptypen erhalten bleiben.