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Im Sommer 2014 wurden alle Gemeinden aufgefordert, Revitalisierungsprojekte anzumelden, die in die strategische Revitalisierungsplanung des Kantons aufgenommen werden sollen. Auf Grund der Rückmeldungen wurde die strategische Revitalisierungsplanung für die nächsten 20 Jahre angepasst. 
 
Mit dem Schreiben des ANU vom 17. November 2014 wurden die Gemeinden des Kantons aufgefordert, die sogenannte Karte "e" zu kontrollieren und allfällige Änderungswünsche, Bemerkungen oder neue Projekte dem ANU bis spätestens 3. Dezember 2014 zu melden.