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Die eidgenössische Gewässerschutz-Gesetzgebung verlangt, dass ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen treffen müssen. Das angepasste Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Für die Finanzierung der Abgeltungen an diese Massnahmen (75 Prozent der Erstinvestitionen) erhebt der Bund ab 2016 bei den Abwasserreinigungsanlagen eine Abwasserabgabe. Sie beträgt 9 Franken pro angeschlossenem/er Einwohner/in.
 
Die Gemeinden werden schriftlich über die Erhebung orientiert. Das Erhebungsformular kann hier elektronisch als Excel-Datei heruntergeladen werden.
 
 

Dokumente

KurzformTitelDatumInfo
ANU-402-32dAbwasserabgabe Bund, Erhebungsformular29.01.2016
ANU-402-32iCensimento degli abitanti allacciati a un IDA29.01.2016