Navigation

Inhaltsbereich

Beim Entfachen von 1. Augustfeuern zum Anlass unseres Nationalfeiertages sind einige Regeln einzuhalten.

  • Den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren ist unbedingt Folge leisten. Je nach Gemeinde müssen 1. Augustfeuer der zuständigen Behörde gemeldet werden.
  • Wettersituation beachten: kein Feuer bei Wald- und Flurbrandgefahr.
  • Nur sauberes Holz verbrennen. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Altholz von Gebäudeabbrüchen, Paletten, Kisten, Möbelstücke, Zäune usw. – zu verbrennen. Dies führt zu Anzeigen und Bestrafung mit Busse.
  • Brennholz erst kurz vor dem Anzünden aufschichten. Gittergehege um den Holzstapel anbringen, damit sich über Nacht nicht Kleintiere unter dem Holzstapel verkriechen und beim Anzünden qualvoll verenden.
  • Feuer korrekt anzünden: nur trockenes Material verwenden und oben anzünden.
  • Keine Brandbeschleuniger wie Benzin, Altöl, usw. verwenden.
  • Mottfeuer vermeiden: Rundholz spalten, kein Sägemehl oder Späne.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. Durch aufkommenden oder drehenden Wind kann sich die Glut plötzlich wieder entzünden.


mehr zu 1. August- und Brauchtumsfeuer...