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Das schweizerische Konzept zur Reduktion der organischen Spurenstoffe in den Gewässern sieht vor, dass ausgewählte ARA Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen verpflichtet werden. Die kantonale Planung ermittelt die ARA im Kanton Graubünden, welche Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen treffen müssen. Im Kanton Graubünden muss nur die ARA Chur mit einer Stufe zur Elimination von organischen Spurenstoffen nachgerüstet werden. Nach erfolgter Konsultation hat das BAFU mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 dem ANU das Resultat der Planung bestätigt.