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Dank der bisher umgesetzten Massnahmen ist die Luftqualität in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Die vom Bund vorgegebenen Emissionsreduktionsziele konnten jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt bei verschiedenen Luftschadstoffen noch nicht erreicht werden. Mit der Novellierung des Massnahmenplanes Lufthygiene (2016) ist ein weiterer Schritt in diese Richtung unternommen worden.

Der Bericht "Massnahmenplan Lufthygiene - Novellierung 2016" wurde mit Regierungsbeschluss RB Nr. 1137 vom 20. Dezember 2016 von der Regierung zur Kenntnis genommen und die in den Massnahmenblättern bezeichneten Dienststellen sind mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragt worden.