1.-Augustfeuer
Beim Entfachen von 1.-Augustfeuern zum Anlass unseres Nationalfeiertags sind einige Regeln zu beachten.
- Den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren ist unbedingt Folge leisten. Je nach Gemeinde müssen 1.-Augustfeuer der zuständigen Behörde gemeldet werden.
- Wettersituation beachten: kein Feuer bei Wald- und Flurbrandgefahr. Aktuelle Waldbrandgefahr und Feuerverbote
- Nur sauberes Holz verbrennen. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Altholz von Gebäudeabbrüchen, Paletten, Kisten, Möbelstücke, Zäune usw. – zu verbrennen. Dies führt zu Anzeigen und Bestrafung mit Busse.
- Brennholz erst kurz vor dem Anzünden aufschichten. Gittergehege um den Holzstapel anbringen, damit sich über Nacht nicht Kleintiere unter dem Holzstapel verkriechen und beim Anzünden qualvoll verenden.
- Feuer korrekt anzünden: nur trockenes Material verwenden und oben anzünden.
- Keine Brandbeschleuniger wie Benzin, Altöl usw. verwenden.
- Mottfeuer vermeiden: Rundholz spalten, kein Sägemehl oder Späne.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. Durch aufkommenden oder drehenden Wind kann sich die Glut plötzlich wieder entzünden.
1.-Augustfeuerwerke haben unerwünschte Nebenwirkungen. Dazu gehören insbesondere erhöhte Belastungen mit Luftschadstoffen und Lärm. Mehr dazu beim Amt für Natur und Umwelt unter
1.-August- und Brauchtumsfeuer.