Die Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetzgebung verpflichtet, eine Abfallplanung zu erstellen und diese periodisch zu aktualisieren. Die Abfallplanung des Kantons Graubünden wurde 2016 letztmals vollständig bearbeitet. Daher wurde in den Jahren 2021-2022 eine neue Überarbeitung der kantonalen Abfallplanung durchgeführt.
Die Abfallplanung liefert die wesentlichen Grundlagen und Massnahmen, um die kantonale Abfallwirtschaft gezielt steuern und entwickeln zu können. Sie ist der Nachhaltigkeit verpflichtet und berücksichtigt ökologische, ökonomische wie auch soziale Aspekte.
In der Überarbeitung wurden neue Themen und Abfallarten aufgenommen und in die Planung integriert. Der zentrale Bestandteil der Abfallplanung ist der Massnahmenplan. Der Massnahmenplan benennt die konkreten Massnahmen und die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Massnahmen. Die Abfallplanung ist für den Kanton Graubünden das geeignete Steuer- und Führungsinstrument, um die Entwicklung von der Entsorgungswirtschaft zu einer Stoff- und Ressourcenwirtschaft voranzutreiben.