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Infolge der aktuellen Energiekrise können kurzfristige Netzabschaltungen von einigen Stunden auch für die Volksschulen (inkl. Institutionen der Sonderschulung) im Kanton Graubünden nicht ausgeschlossen werden. Diese Webseite enthält Informationen zu möglichen Fragestellungen betreffend den Schulbetrieb und dient als Orientierungspunkt für die Schulträgerschaften.

Unterricht

Der Unterricht findet gemäss Stundenplan und erfolgter Anmeldung für die weiter gehenden Tagesstrukturen statt.

Ist der Unterricht gemäss Stundenplan nicht möglich, gilt für die Schule die Obhutspflicht.

Bei notwendigen Anpassungen des Stundenplans soll der Unterricht situativ sinnvoll gestaltet werden. Beispiel: unterirdische, fensterlose Turnhalle: Sport draussen, Spaziergang, etc. / Hinweis: warme Bekleidung.

Schulweg

Bei einer Netzabschaltung herrschen bei Dunkelheit oder Dämmerung eingeschränkte Lichtverhältnisse (keine Strassenbeleuchtung, Lichtsignale etc.).

Die Schulen zeigen Möglichkeiten auf, wie die Schülerinnen und Schüler (insbesondere 1. Zyklus) ihren Schulweg altersgerecht und sicher begehen können. Die Erziehungsberechtigten sind entsprechend zu informieren.

Der Schulweg von Schülerinnen und Schülern liegt im Grundsatz in der Verantwortung und Obhutspflicht der Erziehungsberechtigten.

Liftanlagen

Die Schulen treffen Vorkehrungen, falls Liftanlagen für darauf angewiesene Personen nicht benutzbar sind.

Kommunikation

Die jeweilige Schulführung (Schulrat/Schulleitung) stellt die vorgängige und klare Kommunikation der für den Ereignisfall vorgesehenen Massnahmen an die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte sowie an die Lehrpersonen bzw. das Betreuungspersonal sicher. Es muss davon ausgegangen werden, dass die technisch basierte Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist.

Fragen bezüglich der Energieversorgung / Netzabschaltung sind ausschliesslich an die kantonale zentrale Auskunftstelle zu richten: kfsmedien@amz.gr.ch

Auskunft zu schulbetrieblichen Fragen

Für sämtliche schulbetriebliche Fragen wenden sich die Schulleitungen an das zuständige Bezirksinspektorat (Sonderschulen: Fachstellen Sonderpädagogik / Integration). Schulrelevante Fragen von Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten werden durch die Verantwortlichen der Schulträgerschaften bzw. die Verantwortlichen der Institutionen der Sonderschulung beantwortet.

Meldung von Absenzen von Schülerinnen und Schülern

Bei einer Netzabschaltung muss davon ausgegangen werden, dass die Kommunikation (z. B. via Telefon) erschwert oder nicht möglich ist.

Vorgehen bei Netzabschaltung vor Unterrichtsbeginn

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Schule auf geeignete Weise über die Absenz ihres Kindes zu informieren (z. B. schriftliche Mitteilung via Mitschülerin oder Mitschüler, Erziehungsberechtigte erscheinen physisch in der Schule und melden ihr Kind ab).

Vorgehen bei Krankheitsfall während des Unterrichts

Die Schule betreut die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler (Obhutspflicht).

Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise.

Die Erziehungsberechtigten holen ihr Kind gegebenenfalls von der Schule ab.

Weitere Informationen

Stromversorgung – Portal des Kantons Graubünden

Energiespar-Empfehlungen für Sportvereine