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Ab der Abstimmung vom 3. März 2024 können Stimmberechtige in fünf Bündner Pilotgemeinden Domat/Ems, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental erstmals elektronisch abstimmen. Landquart als sechste Pilotgemeinde folgt aus terminlichen und organisatorischen Gründen etwas später ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Für die Anmeldung zu E-Voting müssen Sie bei einer dieser Gemeinden stimmberechtigt sein. Anmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.

Für E-Voting angemeldete Stimmberechtigte erhalten per Post nur noch einen Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe. Stimm- und Wahlzettel werden nicht benötigt, die übrigen Unterlagen (Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen) werden nur noch elektronisch bereitgestellt. 

Wenn Sie nach der Anmeldung für E-Voting von einem der anderen Stimmabgabekanäle (briefliche Stimmabgabe / Stimmabgabe an der Urne) Gebrauch machen wollen, können Sie sich dafür bei Ihrer Gemeinde melden. 

Noch unsicher? Auf der Testplattform E-Voting (evoting.ch) können Sie ausprobieren, wie die elektronische Stimmabgabe funktioniert. Weiterführende Informationen zu E-Voting finden Sie auf der Informationsplattform der Kantone (evoting-info.ch)

Bei Fragen oder Unklarheiten bzw. für Widerruf oder Abmeldung wenden Sie sich an Ihre Gemeinde: Gemeinden - Kontakt (gr.ch)

Bei Ihrer Gemeinde für E-Voting anmelden

Anmeldefristen

UrnengangAnmeldeschlussHinweise
22.09.202428.07.2024

Anmeldungen sind jederzeit möglich. Anmeldungen werden für den aktuellen Urnengang berücksichtigt, wenn diese spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.​​