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Mit der Neugestaltung des interkommunalen Finanzausgleichs und einer Finanzentflechtung sollen einerseits ein vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich eingeführt und andererseits die Finanzierung verschiedener Aufgaben nach den Grundsätzen der Subsidiarität und fiskalischen Äquivalenz entflochten werden. Damit werden Doppelspurigkeiten und gegenläufige Finanzströme abgebaut und einfachere Strukturen geschaffen.
Eröffnung: 12.12.2012
Frist abgelaufen: 31.03.2013

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