Navigation

Inhaltsbereich

Die Regierung will die Pensionskasse Graubünden (PKGR) festigen und konkurrenzfähige Leistungen ermöglichen. Dazu sollen die Sparbeiträge der Versicherten erhöht werden. Die Regierung reagiert damit auch auf die Bedürfnisse verschiedener angeschlossener Arbeitgebender, welche Anpassungen am bestehenden Vorsorgeplan fordern.

Die zentralen Elemente für die Festsetzung der Renten haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Das Zinsniveau ist – auch historisch betrachtet – extrem tief, und die Lebenserwartung steigt stetig. Beide Entwicklungen belasten die Pensionskassen stark.

Die Rentenleistungen sinken
Bis 2005 lag der Umwandlungssatz der PKGR – der Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird – bei 7,2 Prozent. Seither musste der Satz kontinuierlich gesenkt werden, was zu tieferen Renten führt. Die Verwaltungskommission der PKGR hat letztmals 2015 eine Reduktion ab 2017 bis 2024 beschlossen. In dieser Zeit sinkt der reglementarische Umwandlungssatz von 6,55 Prozent kontinuierlich auf 5,49 Prozent. Es zeigt sich, dass dieser Absenkungspfad zu lange dauert und ungenügend ist. Ohne Gegenmassnahmen werden sich die Rentenleistungen stetig weiter verschlechtern.

Handlungsbedarf ist ausgewiesen
Die PKGR hat 2019 eine umfassende Benchmarkanalyse mit vergleichbaren öffentlichen Pensionskassen durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die PKGR bei vielen Leistungskomponenten das Schlusslicht bildet. Mit der notwendigen Anpassung der technischen Grundlagen wird die Lücke noch grösser. Der Vergleich der Finanzierung ergab, dass die PKGR prozentual die tiefsten Sparbeiträge aufweist. Damit die Leistungen nicht noch weiter reduziert werden müssen, beantragt die Regierung mit einer Änderung des Pensionskassengesetzes höhere Sparbeiträge. Der Kanton, die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und die angeschlossenen Gemeinden sollen attraktive Arbeitgebende bleiben.

Eröffnung: 30. September 2020
Frist abgelaufen: 10. Januar 2021

Vernehmlassungsdokumente-DFG