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Mit dieser Teilrevision wird die Steuervorlage 17 des Bundes (SV 17) auf kantonaler Ebene umgesetzt (Unternehmensbesteuerung). 

Die zentralen Punkte der Vorlage sehen wie folgt aus:

  • Reduktion der Gewinnsteuer von heute 5,5 Prozent auf 4 Prozent;
  • Steuerhoheit der Gemeinden für die Gewinn- und Kapitalsteuer mit der Möglichkeit, den kommunalen Steuerfuss von 90 bis 115 Prozent festzulegen;
  • keine Sonderregelung für die Landeskirchen, welche die Mindereinnahmen selber tragen müssen;
  • Erhöhung der Teilbesteuerung für Erträge aus massgebenden Beteiligungen auf 70 Prozent;
  • Entlastung in der Patentbox von 70 Prozent;
  • kein zusätzlicher Abzug für die Kosten von Forschung und Entwicklung;
  • Entlastungsbegrenzung von 70 Prozent;
  • Beibehaltung der tiefen Kapitalsteuer für die bisherigen Statusgesellschaften;
  • kein finanzieller Ausgleich für die Gemeinden;
  • keine sozialpolitischen Massnahmen zur politischen Abfederung der Vorlage;
  • Ausfälle für den Kanton von 10 Millionen Franken durch Massnahmen des Bundes (NFA und Anteil an direkter Bundessteuer) und 11,5 Millionen Franken durch kantonale Umsetzungsmassnahmen; insgesamt 21,5 Millionen Franken.

Eröffnung: 30. August 2018
Frist abgelaufen: 30. November 2018

Vernehmlassungsdokumente-DFG